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Lagernde Ware: Mo–Fr bis 12:00 Uhr bestellt und bezahlt, noch am selben Tag abflugbereit.Bis 12:00 Uhr bestellt, heute abflugbereit (Mo–Fr)
Pflege & Mängel

Gesetzliche Gewähr­leistung

Für alle Artikel von LGM-Beschlag gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Lieferung. Den offiziellen Hinweis der EU findest du unten auf dieser Seite. Vorher erklären wir, was als Mangel zählt und was nicht.

Mangel oder Gebrauchsspur?

Ein Mangel ist ein Fehler, der schon bei der Lieferung vorhanden oder angelegt war – zum Beispiel ein Gussfehler oder eine Oberfläche, die ohne äußere Einwirkung abplatzt.

Kein Mangel sind Spuren, die durch Gebrauch, Reinigung oder die Umgebung entstehen. Griffe und Knöpfe werden an einem Möbel am häufigsten angefasst, deshalb können ihre Oberflächen schneller altern als der Rest.

Häufige Ursachen für Schäden an der Oberfläche

  • Scharfe Reiniger, Scheuermittel und die kratzende Seite des Schwamms
  • Ringe an den Fingern, die beim Greifen immer an derselben Stelle reiben
  • Herunterfallende Töpfe, Pfannen oder Besteck
  • Dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit, etwa in Badezimmern ohne ausreichende Lüftung
  • Nasse Handtücher oder Lappen, die über einen Griff gehängt werden
  • Starke Nutzung in Gemeinschafts- und Gewerbeeinrichtungen wie Kita-, Büro- oder Kantinenküchen: Dort wird ein Griff um ein Vielfaches öfter benutzt als in einer Privatküche, und die Oberfläche nutzt sich entsprechend schneller ab.

So bleiben Oberflächen lange schön

  • Mit einem weichen, feuchten Tuch und etwas mildem Spülmittel reinigen, danach trocken nachwischen.
  • Keine Scheuermilch, keine essig-, zitronen- oder chlorhaltigen Reiniger, keinen Alkohol und keine Lösungsmittel verwenden, keine Stahlwolle.
  • Spritzer von Fett, Salz oder Säure (z. B. Zitrone oder Tomate) bald abwischen.
  • Feuchträume regelmäßig lüften und Griffe nicht als Handtuchhalter benutzen.

Beweislast

Zeigt sich ein Mangel (kein Verschleiß) in den ersten zwölf Monaten nach der Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung bestand. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorlag.

Einen Mangel melden

Damit wir deine Meldung prüfen können, brauchen wir:

  1. deine Bestellnummer,
  2. Fotos von allen betroffenen Artikeln, auf denen der Mangel eindeutig zu erkennen ist – einmal von Nahem und einmal mit etwas Abstand, damit der Einbauort zu sehen ist,
  3. eine kurze Beschreibung: Wo sind die Artikel montiert, wie oft werden sie benutzt und womit werden sie gereinigt?

Meldungen ohne diese Angaben können wir leider nicht bearbeiten. Zum Kontakt.

Offizieller EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

Offizieller Hinweis der Europäischen Union „Gesetzliche Gewährleistung“: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, mit QR-Code zu europa.eu/youreurope/garantien.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien · Hinweis als PDF